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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Keine Feuerschutzsteuer auf vor dem entrichtete Entgelte aus Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherungsprämien
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von Assessor Dr. Jochen Stribrny, Ludwigshafen
I. Sachverhalt und Entscheidung des FG Köln
Die Antragstellerin wird im Anschluß an eine Feuerschutzsteuer-Außenprüfung (FeuerschSt-Außenprüfung) auf Zahlung von FeuerschSt auf Entgelte aus Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherungsprämien (FBU-Prämien) für die Jahre 1987 bis 1990 in Anspruch genommen. Das FeuerschStG ist am durch das StÄndG 1991 mit Wirkung vom dahingehend geändert worden, daß - im Unterschied zu der für den Besteuerungszeitraum maßgeblichen Fassung - nunmehr auch Entgelte aus Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherungen (FBU) der Feuerschutzsteuerpflicht unterliegen. Die Entscheidung über den von der Antragstellerin eingelegten Einspruch steht noch aus. Der Antrag auf Aufhebung der Vollziehung wurde vom FA zurückgewiesen. Das FA vertritt die Auffassung, daß die Gesetzesänderung lediglich klarstellende Wirkung entfalte, so daß Entgelte aus FBU auch rückwirkend zur FeuerschSt heranzuziehen seien.
Der nach ebenfalls zurückgewiesener außergerichtlicher Beschwer...