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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Kombizins- und Gleitzins-Anleihe als ”Steuersparmodelle”?
Seit Inkrafttreten des Zinsabschlaggesetzes am unterliegen Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG einem 30prozentigen Steuerabzug. Im Vorfeld waren die Banken bemüht, ihren Anlegern, deren Kapitalerträge den Sparerfreibetrag übersteigen, Anlagemodelle anzubieten, mit denen sie den Steuerabzug und, soweit möglich, die Steuerpflicht als solche vermeiden können. Zwei dieser Modelle sind die Kombizins-Anleihe und die Gleitzins-Anleihe.
I. Anleihekonstruktionen
Bei einer Kombizins-Anleihe werden eine Nullkupon-Anleihe und eine Hochkupon-Anleihe zeitlich hintereinandergeschaltet. In den ersten Jahren wird diese Anleihe nicht verzinst. Dafür wird sie in den darauffolgenden Jahren mit einem entsprechend hohen Zinssatz ausgestattet. Beispiel: In den Jahren 01-05 beträgt der Zinssatz 0 v. H.; in den Jahren 06-10 hingegen 19 v. H. Hinter dieser Konstruktion steht der Gedanke, daß der vermögende Anleger die Anleihe am Ende des zinsfreien Zeitraums zum Kurswert veräußert und die dabei realisierte Wertsteigerung als steuerfreier Kursgewinn zu hand...