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NWB Nr. 49 vom Seite 4025

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Die Mindestgewinnregelung bei Konzessionsabgaben aus steuerlicher Sicht

von Städt. Oberrechtsrat Norbert Meier, Essen

I. Grundlagen

Die steuerliche Behandlung der Konzessionsabgaben (KA) bei Betrieben, die der Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser dienen, ist in Abschn. 32 KStR geregelt. Danach sind in Beteiligungsfällen (Fälle, in denen der Versorgungsbetrieb ein Eigenbetrieb ist oder in denen die Gebietskörperschaft unmittelbar oder mittelbar an dem Grund- oder Stammkapital des Versorgungsbetriebs beteiligtS. 4026ist) die KA nur insoweit als Betriebsausgaben abziehbar, als sie nicht verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) sind.

Bei der Prüfung der Frage, inwieweit in Beteiligungsfällen bei der Zahlung von KA vGA anzunehmen sind, ist nach Abschn. 32 Abs. 2 KStR ohne nähere Nachprüfung von abzugsfähigen Betriebsausgaben auszugehen, wenn

  • die KA, die in Abschn. 32 Abs. 2 Nr. 1 KStR genannten Höchstsätze - z. B. bei Gemeinden mit mehr als 500 000 Einwohnern 18 v. H. der Roheinnahmen aus Versorgungsleistungen an letzte Verbraucher zu allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Tarifpreisen - nicht übersteigen und

  • dem Versorgungsbetrieb nach Abzug der die Höchstsätze nicht übe...

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