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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Geld- und Sachgeschenke und Eigenverbrauch
von Dipl.-Ökonom Wolfgang Hecker, Voerde-Friedrichsfeld, und Dipl.-Finanzwirt Wolfgang Schöngart, Hamm-Pelkum
Gegenstand der nachfolgenden Überlegungen sind die Wechselbeziehungen der ertragsteuerlichen Regelung zur Abzugs- bzw. Nichtabzugsfähigkeit der Aufwendungen für Geschenke (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG) auf die Regelungen zur Eigenverbrauchsbesteuerung (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c UStG) sowie die aus den genannten Vorschriften resultierende Unklarheit.
I. Einkommensteuerrechtliche Regelung
Betrieblich veranlaßte Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, dürfen gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG grundsätzlich nicht bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden. Das Abzugsverbot gilt nicht, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten aller an einen Empfänger in einem Wirtschaftsjahr zugewendeten Geschenke insgesamt 75 DM nicht übersteigen oder wenn die Geschenke beim Empfänger aus schließlich betrieblich genutzt werden können.
II. Umsatzsteuerrechtliche Regelungen
Die ”Tätigung” solcher nicht abziehbarer Betriebsausgaben löst Eigenverbrauch nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c Satz 1 UStG aus. Das soll nicht für Geldgeschenke gelten, § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c Satz 2 UStG.
III. Beispiel und Fragestellung
Fraglich ist schon, o...