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OFD Frankfurt/M. - S 2256 A

§ 23 EStG Behandlung von Eigentumsübertragungen bei Ehescheidungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs unter Berücksichtigung

In letzter Zeit werden - nicht zuletzt bedingt durch die Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Grundstücken - vermehrt Fragen zur estl. Behandlung von Eigentumsübertragungen bei Ehescheidungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs unter Berücksichtigung von § 23 EStG gestellt.

Diesen Fragen liegt regelmäßig folgender Beispielssachverhalt zugrunde:

Das Ehepaar A und B lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363ff. BGB). Der Ehemann A erwarb im Jahr 1994 für 100 000 DM ein Grundstück zum alleinigen Eigentum, das von ihm seither vermietet wurde. Die Ehe wurde im Jahr 2000 geschieden. Der geschiedenen Ehefrau B stand daraufhin ein Zugewinnausgleichsanspruch gegen A in Höhe von 250 000 DM zu. Zur Abgeltung dieses Anspruchs übertrug ihr A das Grundstück, das im Übertragungszeitpunkt einen Verkehrswert von 250 000 DM hatte.

Die OFD bittet, solche Fälle estl. wie folgt zu behandeln:

Der Zugewinnausgleichsanspruch i. S. von § 1378 BGB ist eine auf Geld gerichtete persönliche Forderung an den geschiedenen Ehegatten. Im oben genannten Beispielsfall erfüllte A diese (Geld-)Forderung der B, indem er ihr an Erfüllungs Statt (§ 364 BGB) das Grundstück übertrug.

Wird ein Grundstück von dem Eigentümer (= Stpfl.) an e...

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OFD Frankfurt/M. v. 05.02.2001 - S 2256 A

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