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OFD Hannover - S 2252

Behandlung des Nießbrauchs bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Vorbemerkung der Oberfinanzdirektion: Der nachfolgend auszugsweise abgedruckte MF-Erl. v. enthielt die bundeseinheitlich gefaßten Grundsätze zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Nießbrauchs bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen. Für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wurden diese Grundsätze zuletzt durch den MF-Erl. v. S 2190 (ESt-Kartei § 21 EStG Nr. 1.5) neu gefaßt. Unverändert blieben dagegen die nachfolgend abgedruckten Grundsätze zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Nießbrauchs bei den Einkünften aus Kapitalvermögen.

I. Allgemeines

1. Zurechnung von Einkünften

Die einkommensteuerrechtliche Zurechnung von Einkünften erfordert, daß der Stpfl., bei dem sie erfaßt werden sollen, in seiner Person die gesetzlichen Voraussetzungen der jeweiligen Einkunftsart nach § 2 Abs. 1 i. V. mit den §§ 13 bis 24 EStG erfüllt (BHF-Urt. v. - BStBl II S. 836 und v. - BStBl II S. 295 ff., vgl. BFH-Gutachten v. - BStBl III S. 263). Der Stpfl. muß also die ihm zuzurechnenden Einkünfte erwirtschaften ( BStBl 1979 II S. 40), indem er selbst oder durch eine Hilfsperson wirtschaftliche Chancen nutzt, L...

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OFD Hannover v. 23.03.1999 - S 2252

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