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Lohnsteuer; | Überwälzung der pauschalen Steuerbeträge auf den Arbeitnehmer (§ 40 EStG)
Grds. ist die pauschale LSt nach § 40 Abs.3 EStG vom Arbeitgeber zu übernehmen; er ist insoweit Steuerschuldner. Wird die pauschale LSt im Innenverhältnis zum Arbeitgeber vom Arbeitnehmer getragen, so steht die Übernahme der pauschalen LSt durch den Arbeitnehmer einer Rückzahlung des der pauschalen LSt zugrunde liegenden Arbeitslohns gleich. Die Überwälzung der pauschalen LSt auf den Arbeitnehmer wirkt also wie eine Minderung der vom Arbeitgeber erbrachten Barleistung oder wie ein Entgelt des Arbeitnehmers für die vom Arbeitgeber erbrachte Sachleistung. Dementsprechend ist die pauschal zu besteuernde Arbeitgeberleistung jeweils um die vom Arbeitnehmer übernommene pauschale LSt zu vermindern. Dasselbe gilt für eine vom Arbeitnehmer etwa übernommene pauschale KiSt. Abschn.128 Abs.3 Satz 5 und Abschn.129 Ab...