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Rechtsprechung zum Arbeitsrecht
I. Individualarbeitsrecht
1. Allgemeines Arbeitsvertragsrecht
a) Arbeitnehmerstatus - Schankbewirtung
Nach st. Rspr. des BAG unterscheidet sich das Arbeitsverhältnis von dem Rechtsverhältnis des freien Mitarbeiters durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit. Zu den wesentlichen Merkmalen selbständigen Tätigwerdens gehört das Recht, Dienstleistungen nicht in Person erbringen zu müssen, sondern durch Dritte erbringen zu lassen, die der Dienstverpflichtete frei auswählen und einstellen kann. Ist daher der zur Dienstleistung Verpflichtete nicht in der Lage, seine vertraglichen Leistungspflichten allein zu erfüllen, sondern muss sich weiterer Hilfskräfte bedienen, liegt i. d. R. kein Arbeitsverhältnis vor (, NZA 2002 S. 787).
b) Befristeter Arbeitsvertrag - sachliche Gründe
Zum befristeten Arbeitsvertrag hat das BAG in einer Entscheidung nähere Ausführungen dazu gemacht, ob zum einen ein außergerichtlicher Vergleich und zum anderen ein sozialer Überbrückungszweck einen sachlichen Grund zur Befristung eines Arbeitsverhältnisses darstellen kann. Beim a...