Gesetzgebung | Unterstützung für Familien mit wenig Geld (BMAS)
Die Bundesregierung hat am den gemeinsam vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Entwurf eines "Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes" beschlossen.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
Einführung eines Sofortzuschlages für von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im SGB II, SGB XII, BVG und AsylbLG, die Leistungen nach den für Kinder geltenden Regelbedarfsstufen erhalten oder für die die Eltern Kinderzuschlag nach dem BKGG erhalten. Der Zuschlag soll 20 Euro/Monat betragen und ab dem ausbezahlt werden.
Auszahlung einer einmaligen finanzielle Unterstützung in Höhe von 100 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte des SGB II, des SGB XII, des AsylbLG und des BVG ("Coronazuschuss"). Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden.
Quelle: BMAS online, Meldung v. 16.3.2022 (il)
Fundstelle(n):
NWB OAAAI-28730