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§ 15 EStG Gewerblicher Grundstückshandel
Die ESt-Referenten des Bundes und der Länder haben zu den Auswirkungen des Beschl. des Großen Senats des (BStBl 1995 II S. 617) auf das (siehe gleichlautender Erl. FinMin Schlesw.-Holst. v. S 2240 Karte 1.2.1) wie folgt Stellung genommen:
Der Große Senat des BFH habe das in vollem Umfang bestätigt.
Zu der Frage, ob auch andere Objekte als Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser unter die ”Drei-Objekt-Grenze” fallen, habe sich der Große Senat allerdings nicht ausdrücklich geäußert. Der Entscheidung sei aber ”zwischen den Zeilen” zu entnehmen, daß die Drei-Objekt-Grenze nicht auf andere Objekte, z. B. Mehrfamilienhäuser oder gewerblich genutzte Grundstücke erstreckt werden soll.
Auch zu der von der Verwaltung eingeführten 10 %-Grenze habe sich der Große Senat nicht geäußert. Die 10 %-Grenze sei aus der Sicht der Verwaltung als Vereinfachungsmaßnahme aber sinnvoll.