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NWB Nr. 37 vom Seite 3095 Fach 26 Seite 3509

Rechtsprechung zum Arbeitsrecht - 1. Halbjahr 1994 -

von Richter Günter Brede, Kassel

I. Individualarbeitsrecht

1. Allgemeines Arbeitsvertragsrecht

a) Stellensuche - Frauendiskriminierung > NWB F. 26 S. 2413

Das BVerfG hat in einem Beschl. v. einer Stellenbewerberin (Stelle als Maschinenschlosser) recht gegeben, die sich bei der Arbeitsplatzsuche benachteiligt gesehen hatte. Der erste Senat meint dazu, mit dem Satz ”Männer und Frauen sind gleichberechtigt” wolle Art. 3 GG einerseits Benachteiligungen wegen des Geschlechts verhindern, andererseits für die Zukunft die Gleichberechtigung der Geschlechter durchsetzen. Diesen Zielen diene § 611a BGB, dessen Schutzzweck im zu entscheidenden Fall verletzt worden sei. Eine Diskriminierung liege nicht erst dann vor, wenn allein das Geschlecht einer Bewerberin zu ihrer Ablehnung geführt habe. Maßgeblich sei vielmehr, ob in dem Motivbündel, das die Arbeitgeberentscheidung beeinflußt habe, auch ihr Geschlecht als negatives Kriterium enthalten sei. Welche Folgen aus der vorliegenden Verletzung zu ziehen waren (vgl. ab § 611a Abs. 2 BGB i. d. F. des Zweiten Gleichberechtigungsgesetzes v. , BGBl I S. 1406) hatte das BVerfG nicht zu entscheiden (, BB 1994 S. 502).

b) Einstellungen - Fragerecht

Nach s...

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Rechtsprechung zum Arbeitsrecht - 1. Halbjahr 1994 -

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