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NWB Nr. 35 vom Seite 3341 Fach 26 Seite 3489

Rechtsprechung zum Arbeitsrecht - 1. Halbjahr 1993 -

von Richter Günter Brede, Kassel

I. Individualarbeitsrecht

1. Allgemeines Arbeitsvertragsrecht

Fragerecht bei Einstellungen --

St. Rspr. des BAG ist es, daß im Rahmen von Einstellungsgesprächen (auch Personalfragebögen) Fragen nach persönlichen Tatsachen nur zulässig sind, wenn sie mit dem zu begründenden Arbeitsverhältnis im unmittelbaren Zusammenhang stehen. Hat ein Arbeitnehmer (AN) die Frage nach laufenden Ermittlungsverfahren bewußt unrichtig beantwortet, ist nach einem Urteil des ArbG Münster die darauf erfolgte Täuschung gegenüber dem Arbeitgeber aber nicht rechtswidrig, weil die Frage nach laufenden Ermittlungsverfahren unzulässig ist. Das Gericht meint dazu, die Frage verstoße gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz, wonach jeder Mensch bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelte. Die Anfechtung des Arbeitgebers (ArbG) wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB sei deshalb unwirksam (, NZA 1993 S. 461).

In einem weiteren Urteil zum Fragerecht bei Einstellungen hat nach den Instanzgerichten nun auch der 2. Senat des BAG entschieden, daß die Frage nach der Schwangerschaft vor Einstellung einer AN i. d. R...

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