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§ 15 EStG Sachliche Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung; hier: Folgen aus dem (BStBl II S. 718)
Zu den Auswirkungen des (BStBl II S. 718) auf die Anforderungen an die sachliche Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung wird im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder wie folgt Stellung genommen:
1. Nach der BFH-Rechtsprechung zum Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage stellen Fabrikationsgrundstücke für Produktionsunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung in aller Regel eine wesentliche Betriebsgrundlage dar, weil sie bereits durch ihre Funktion ein besonderes wirtschaftliches Gewicht für die Betriebsgesellschaft besitzen (vgl. auch R 137 Abs. 5 Satz 5 EStR). Ihre betriebliche Notwendigkeit kann nur dann ausnahmsweise in Frage stehen, wenn das überlassene Grundstück verhältnismäßig klein und auch von seiner Funktion her für das Betriebsunternehmen von untergeordneter Bedeutung ist.
2. Die Ausführungen unter Tz. 1 gelten auch für das Geschäfts- (Laden-)lokal im Einzelhandel, weil es die örtliche und sachliche Grundlage der betrieblichen Organisation darstellt, die Eigenart des Betriebs bestimmt und die Ausübung des Gewerbes ohne ein entsprechendes Objekt nicht möglich wäre. Der Laden des Einzelhändlers ist nicht nur wegen seiner Funktion von großem wirtschaftlichem Gewi...