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§ 15 EStG Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel; Anwendbarkeit der sog. „Drei-Objekt-Grenze„ auf Mehrfamilienhäuser und gewerblich genutzte Grundstücke
Der BFH hat im Urt. v. - I R 118/97 - die Auffassung vertreten, daß Objekte i. S. der von der Rechtsprechung entwickelten sog. Drei-Objekt-Grenze zur Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel nicht nur Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen, sondern auch Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten sein können. Nach Auffassung des I. Senats kommt es dabei weder auf die Größe und den Wert des einzelnen Objekts noch auf dessen Nutzungsart an. Die Entscheidung des BFH weicht ausdrücklich von Tz. 9 des (BStBl 1990 I S. 884) ab.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder nimmt die OFD zur Anwendung des o. g. BFH-Urt. wie folgt Stellung:
Die Rechtsgrundsätze des - (a. a. O.) sind über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht allgemein anzuwenden. Beim X. Senat des BFH ist ein weiteres Revisionsverfahren anhängig, in dem es ebenfalls um den Objektbegriff i. S. der Drei-Objekt-Grenze geht (X R 130/97).