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§ 15 EStG Grundstückshandel; hier: Anwendbarkeit der sog. „Drei-Objekt-Grenze„ auf Mehrfamilienhäuser und gewerblich genutzte Grundstücke
Der BFH hat im Urt. v. - I R 118/97 - (BStBl 2000 II S. 28) abweichend von Tz. 9 des (BStBl I S. 884, EStG-Kartei Berlin § 15 (1) Nr. 1 EStG Nr. 5) die Auffassung vertreten, dass Objekt i. S. der von der Rechtsprechung entwickelten sog. Drei-Objekt-Grenze zur Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel nicht nur Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen, sondern auch Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten sein können. Nach Auffassung des I. Senats kommt es dabei weder auf die Größe und den Wert des einzelnen Objekts noch auf dessen Nutzungsart an.
Nach dem (BStBl I S. 133, EStG-Kartei Berlin § 15 (1) Nr. 1 EStG Nr. 5) sollten die Rechtsgrundsätze des (a.a.O.) über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht allgemein angewendet werden. Es sollte der Ausgang des Revisionsverfahrens X R 130/97 abgewartet werden.
In diesem Verfahren hat der X. Senat des - die Auffassung des I. Senats bestätigt. Die ESt-Referatsleiter der obersten FinBeh des Bundes und der Länder haben deshalb beschlossen, der Rechtsprechung des BFH zu folgen und das - im BStBl Teil I...BStBl I S. 133