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§ 13 EStG Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlich tätigen Betrieben; Übergangsregelung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
In Rz. 33 und 34 des Bezugserl. ist für buchführende Landwirte aus Billigkeitsgründen zugelassen worden, den Gewinn, der einmalig durch die Neubewertung des gesamten Tierbestandes entsteht, auf zehn Jahre zu verteilen.
Für Landwirte, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, wird ebenfalls aus Billigkeitsgründen zugelassen, den Gewinn, der sich aus der Neubewertung des Tierbestandes im Anlagevermögen ergibt, auf zehn Jahre entsprechend Rz. 33 und 34 des o. g. Erl. zu verteilen.
Die Verteilung des Gewinns, der sich aus der Neubewertung des Tierbestandes ergibt, ist dem FA in geeigneter Weise darzulegen.
Dieser Erl. ergeht im Einvernehmen mit dem BdF und den obersten FinBeh der anderen Länder. Er entspricht dem Schreiben des BdF v. S 2234, das im BStBl Teil I veröffentlicht wird.