Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 13 EStG Schätzung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft für Wj ab 1999/2000
Bei der Schätzung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft bittet die OFD nach folgenden Grundsätzen zu verfahren:
1. Ermittlung des Gewinns
Führen Land- und Forstwirte, die zur Buchführung verpflichtet sind, keine ordnungsmäßigen Bücher, so ist der Gewinn unter Beachtung der für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG geltenden Grundsätze nach § 162 AO zu schätzen (vgl. R 127 Abs. 1 EStR). Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind (§ 162 Abs. 1 S. 2 AO). Führt der Stpfl. aus außersteuerlichen Gründen Bücher (z. B. nach den Richtlinien ”Einzelbetriebliche Förderung”), so sind diese Buchführungsunterlagen grundsätzlich auch für die Schätzung des steuerlichen Gewinns heranzuziehen.
Ist der Land- und Forstwirt nicht nach abgabenrechtlichen Vorschriften zur Buchführung, wohl aber zur Ermittlung des tatsächlichen Gewinns verpflichtet, weil er durch das FA schriftlich auf den Wegfall der Voraussetzungen zur Gewinnermittlung nach § 13a EStG hingewiesen wurde (§ 13a Abs. 1 Satz 2 EStG) und kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die erforderliche Gewinnschätzung ebenfalls unter Beachtung der nachfolgenden Grundsätze vorzunehmen.
Liegen betriebsindividuelle Unterlagen nicht vor, so ist bei der Schätzung des Gewinns von mehreren mög...