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NWB Nr. 11 vom Seite 769 Fach 17a Seite 1499

BFH-Rechtsprechung zum Bilanzsteuerrecht im 1. und 2. Vierteljahr 2002

von Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler, München

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1. Beiträge an Erdölbevorratungsverband sind keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten

(BStBl 2002 II S. 349; LX574162) betr. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG.

Hinweis: Christiansen, HFR 2002 S. 490; Hoffmann, DStR 2002 S. 537.

Für die Zuordnung von Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist deren Zweckbestimmung entscheidend. Danach sind Aufwendungen, die unmittelbar der Herstellung dienen oder in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Herstellung des WG anfallen, Herstellungskosten. Da die Herstellung mit der Fertigstellung des Erzeugnisses endet, sind Folgekosten nicht als Herstellungskosten zu erfassen. Dies entschied der I. Senat des BFH und nahm auch zur Zuordnung von Aufwendungen zu den Anschaffungskosten Stellung, die nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorzunehmen ist. Auch insoweit kommt es nicht auf den bloßen kausalen oder zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung, sondern allein auf die Zweckbestimmung der Aufwendungen an.

Als Importeurin und Herstellerin von Erdölerzeugnissen war die Klin. Mitglied im Erdölbevorratungsverband (EBV), der zur Sicherung der Energieversorgung ständig Vorräte an Erdölerzeugnissen zu halten hatte (§ 2 ErdölBevG). Zur Erfüll...

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