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Körperschaftsteuer; | verdeckte Gewinnausschüttung bei unentgeltlichen Einbauten in den Gesellschaftern gehörende Grundstücke (§ 8 KStG)
Gehen die von einer GmbH auf ihre Kosten durchgeführten Erweiterungen an einem von einem mehrheitlich beteiligten Gesellschafter gemieteten Grundstück (Aufstockung eines teilweise als Bürogebäude genutzten Hauses) mit Fertigstellung ohne Gegenleistung auf den Vermieter über, so stellen die von der GmbH getragenen Kosten der Aufstockung des Bürogebäudes nach dem keine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn der Wert der Einbauten als Leistung im Rahmen der Nutzungsüberlassung des Gebäudes an die GmbH zugeflossen ist (es handelt sich entweder um Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Rahmen einer Betriebsaufspaltung oder um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).