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Einkommensteuer; | Gegenleistung für Verzicht auf Wohnrecht nicht steuerbar (§§ 21, 22, 24 EStG)
Der Verzicht auf ein testamentarisch vermachtes obligatorisches Wohnrecht gegen Entgelt ist im privaten Bereich nicht steuerbar (). [Hinweis:] Nach Auffassung des Senats führen solche Zahlungen nicht zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Die Gegenleistung für den Verzicht auf das Wohnrecht sei auch keine Entschädigung für entgehende Einnahmen i.S. von § 24 Nr.1 Buchst.a i.V. mit § 21 Abs.2 EStG. Eine Steuerbarkeit ergebe sich auch nicht aus § 22 Nr.3 EStG.