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Rechtsprechung zur steuerlichen Außenprüfung im Jahr 1998
Die folgende Übersicht enthält kurzgefaßte Entscheidungsinhalte zu den wichtigsten Urteilen und Beschlüssen des BFH und der FG auf dem Gebiet der stl. Außenprüfung, soweit diese im Jahr 1998 veröffentlicht worden sind. Die Fülle der Entscheidungen zwang auch diesmal zu einer Konzentration auf die bedeutendsten Entscheidungen.
I. Zulässigkeit einer Außenprüfung (§ 193 AO)
1. Wirksamkeit der Anordnung einer Außenprüfung
Eine auf § 193 Abs. 1 AO gestützte Prüfungsanordnung wird nicht dadurch rechtswidrig, daß der Stpfl. geltend macht, seine Angabe in der Steuererklärung, er habe Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt, sei ebenso unrichtig wie die Annahme des Finanzamts, es lägen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor (FG Nürnberg, rkr. U. v. , EFG 1998 S. 984). Das Finanzamt kann eine u. U. erforderliche (weitere) Begründung der Prüfungsanordnung auch noch im Einspruchsverfahren nachholen.
2. Rechtmäßigkeit der Prüfungsanordnung
Bei der Betriebsprüfung werden vielfach Sachverhalte geprüft, die zeitlich weit vor Erlaß der Prüfungsanordnung liegen. Werden im Rahmen einer nach 1977 angeordneten Betriebsprüfung Zeiträume geprüft, die vor dem Inkrafttret...