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Rechtsprechung zur steuerlichen Außenprüfung im Jahre 1992
Die folgende Übersicht enthält kurzgefaßte Entscheidungsinhalte zu den wichtigsten Urt. und Beschl. des BFH und der FG auf dem Gebiet der steuerlichen Außenprüfung, soweit diese im Jahre 1992 veröffentlicht worden sind. Die Fülle zwang auch diesmal zu einer Konzentration auf die bedeutendsten Entscheidungen.
I. Zulässigkeit einer Außenprüfung (§ 193 AO)
1. Begründung von Prüfungsanordnungen
Nach § 193 Abs. 1 AO ist die Anordnung einer Außenprüfung - ohne weitere Voraussetzung - zulässig bei Stpfl., die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder die freiberuflich tätig sind. Soll bei einem zu diesem Kreis gehörenden Stpfl. eine Außenprüfung angeordnet werden, so genügt nach der Rspr. des BFH grds. der Hinweis auf diese Rechtsgrundlage zur Begründung ( BStBl 1992 II S. 220; v. 2. 10. 91, BStBl 1992 II S. 274; v. 2. 10. 91, BFH/NV 1992 S. 289).
Das gilt auch, wenn ein Mittelbetrieb (zu den Unterscheidungsmerkmalen der einzelnen Betriebsgrößenklassen vgl. Bilsdorfer/Weyand, Der Steuerprüfer kommt - was tun?, 2. Aufl., Freiburg 1991, S. 10 f.) geprüft werden soll und der Prüfungszeitraum so bemessen ist, daß zwischen ihm und dem Ende des letzten Prüfungszeitraums n...BStBl 1992 II S. 220