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Umsatzsteuer; | Schmiergeldzahlungen an Arbeitnehmer (§ 1 UStG)
Das rkr. (EFG 1990, 542) enthält folgenden Leitsatz: Leistet ein Dritter an einen Arbeitnehmer Zahlungen, damit dieser - ggf. unter Verletzung der Interessen seines Arbeitgebers - bei seinem Arbeitgeber dafür Sorge trägt, daß der gute Ruf des Dritten im Hause des Arbeitgebers erhalten bleibt und der Dritte vor konkurrierenden Mitbewerbern abgeschirmt wird, so gehen diese Zahlungen über ein im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses einzuordnendes ,,Schmiergeld''- oder ,,Trinkgeld-Verhältnis'' weit hinaus und stellen ein Entgelt für eine umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Leistung dar.