Kirchensteuersätze 1995
Land Kirche/Kultusgemeinde:
Baden-Württemberg
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Ev. Landeskirche in Baden
Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. 1)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: 6-36 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: bis 20 v. H. 2)
B: bis 20 v. H. 2)
Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM
t 0,02 DM
Ev. Landeskirche in Württemberg
Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. 1)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: 7 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
t 0,02 DM
Erzbistum Freiburg
Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. 1)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
t 0,02 DM
Bistum Rottenburg-Stuttgart
Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. 1)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
t 0,02 DM
Altkatholische Kirche
Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
Zuschlag bei pauschalierter LSt: kein
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: 7 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: bis 20 v. H.
B: bis 20 v. H.
Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
t 0,02 DM
Is. Religionsgemeinschaft
Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
Zuschlag bei pauschalierter LSt: kein
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
t 0,02 DM
Freirelig. Landesgemeinde Baden
Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
t 0,02 DM
Bayern
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Ev. luth. Kirche in Bayern
Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.):
33 1/3 : 66 2/3
Allgemeines Kirchgeld: 3-30 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: bis 10 v. H.
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
(Erz-)Diözesen Augsburg, Bamberg, Eichstätt, München-Freising, Passau,
Regensburg, Würzburg
Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.):
33 1/3 : 66 2/3
Allgemeines Kirchgeld: 3-30 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: bis 10 v. H.
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Altkatholische Kirche
Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
Zuschlag bei pauschalierter LSt: kein
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.):
33 1/3 : 66 2/3
Allgemeines Kirchgeld: ab 6 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Landesverband der Is. Kultusgemeinden
Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.):
33 1/3 : 66 2/3
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Berlin
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Ev. Kirche in Berlin-Brandenburg
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3)
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 75 : 25
Allgemeines Kirchgeld: ja 7)
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Erzbistum Berlin
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3)
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 75 : 25
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Hugenottenkirche
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H. 4)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: kein 4)
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 75 : 25
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Jd. Gemeinde 5)
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H. 4)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: kein 4)
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 75 : 25
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: 20 v. H.
B: 20 v. H. 6)
Mindestbetrag an KiSt: kein
Altkatholische Kirchengemeinde
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3)
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 75 : 25
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Brandenburg
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Ev. Kirche in Berlin-Brandenburg
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3)
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 75 : 25
Allgemeines Kirchgeld: ja 7)
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Ev. Kirche der Schles. Oberlausitz
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3)
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 75 : 25
Allgemeines Kirchgeld: 12-60 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
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1) Auf Antrag aus Billigkeit für 1990 und folgd.
2) Nur noch vereinzelt.
3) In Fällen der §§ 40, 40b EStG, wenn der ArbG Nichtzugehörigkeit einzelner AN geltend macht, 9 v. H. für die kistpfl. AN
4) Kein LSt-Abzug. Kein Einzug durch FA
5) 10 v. H. Zuschlag zur VSt
6) Anrechnung auf Steuer vom Vermögen
7) 5 v. H. der Einkünfte des Monats Januar als Jahresbetrag S. 950Land Kirche/Kultusgemeinde
Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3)
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 75 : 25
Allgemeines Kirchgeld: 5-60 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Pommersche Evang. Kirche
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3)
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 75 : 25
Allgemeines Kirchgeld: 12-60 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Ev. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3)
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 75 : 25
Allgemeines Kirchgeld: bis 50 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
röm.-kath. Erzbistum Berlin
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3)
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 75 : 25
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
röm.-kath. Bistum Görlitz
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3)
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 75 : 25
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
röm.-kath. Bistum Magdeburg
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3)
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 75 : 25
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Bremen
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Brem. Ev. Kirche
Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Ev.-ref. Kirchengemeinde
Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Kath. Kirchengemeinden
Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Israel. Gemeinde
Zuschlag zur ESt/LSt: 5 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Bremerhaven
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Ev.-luth. Gesamtverband
Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 90 : 10
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Ev.-ref. Kirchengemeinde
Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 90 : 10
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Verein. Protest. Gemeinde
Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 90 : 10
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Kath. Kirchengemeinden
Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 90 : 10
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Hamburg
-------
Nordelbische Ev.-Luth. Kirche
Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 4,5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM 8)
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM
Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 4,5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 8)
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM
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8) In entsprechender Anwendung des § 51a Nr. 1 und 2 EStG Kürzung um 6,- DM bzw. 12,- DM S. 951Land Kirche/Kultusgemeinde
Röm.-kath. Erzbistum Hamburg
Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 4,5 v. H. 9)
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM 8)
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM
Ev.-ref. Kirche
Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H. 4)
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
Zuschlag bei pauschalierter LSt: kein
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Mennonitengemeinde in Hamburg-Altona
Zuschlag zur ESt/LSt: 10 v. H. 4)
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
Zuschlag bei pauschalierter LSt: kein
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20
Allgemeines Kirchgeld: 16 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 10 DM 10)
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Hessen
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Ev. Kirche in Hessen und Nassau
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: 3,60 DM 13)
Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: 6-30 DM 2)
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: bis 33 1/3 v. H.
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: 3,60 DM 13)
Ev. Kirche im Rheinland
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: 6-30 DM 2)
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: bis 20 v. H.
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: 3,60 13)
Diözese Fulda
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: 6-60 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: bis 20 v. H.
B: bis 20 v. H.
Mindestbetrag an KiSt: 3,60 13)
Diözese Limburg
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: 6-60 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: bis 20 v. H.
B: bis 20 v. H.
Mindestbetrag an KiSt: 3,60 DM 13)
Diözese Mainz
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: kein 14)
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein 14)
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: 3,60 DM 13)
Erzdiözese Paderborn
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: 3,60 13)
Altkath. Kirche
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: 3,60 DM 13)
Freirelig. Gemeinden Mainz und Offenbach
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12) 15)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: 3,60 DM 13)
Jd. Gemeinde Frankfurt/M.
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: ab 48 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: 10 v. H.
B: 20 v. H.
Mindestbetrag an KiSt: 3,60 DM 13)
Jd. Gemeinden Bad Nauheim, Darmstadt, Gießen, Kassel, Offenbach
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: bis 30 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: 3,60 DM
Mecklenburg Vorpommern
----------------------
Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 90 : 10
Allgemeines Kirchgeld: 5-60 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Ev. Kirche in Berlin-Brandenburg
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 90 : 10
Allgemeines Kirchgeld: ja 7)
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Pommersche Evang. Kirche
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 90 : 10
Allgemeines Kirchgeld: 12-60 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
röm.-kath. Erzbistum Hamburg
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 90 : 10
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
röm.-kath. Erzbistum Berlin
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 90 : 10
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
--------------------
9) In Fällen der §§ 40, 40b EStG, wenn der ArbG Nichtzugehörigkeit einzelner AN geltend macht, 8 v. H. für die kistpfl. AN
10) Von einem nichtverdienenden Ehegatten, wenn der verdienende Ehegatte der Gemeinde nicht angehört
11) Wenn nicht einkommensteuerbelastet, bei Einzelpersonen ohne Einkommen 10,- DM
12) Nur auf Antrag
13) Nur, wenn KiSt einbehalten oder festgesetzt wird
14) Vereinzelte Ausnahmen
15) Nur fs. Gemeinde Offenbach S. 952Land Kirche/Kultusgemeinde
Niedersachsen
-------------
Ev.-Luth. Landeskirche in Braunschweig
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 6 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 74 : 26
Allgemeines Kirchgeld: 6-120 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
t 0,02 DM
Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 6 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 74 : 26
Allgemeines Kirchgeld: bis 120 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
t 0,02 DM
Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 6 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 74 : 26
Allgemeines Kirchgeld: 6-60 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
t 0,02 DM
Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 6 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 74 : 26
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
t 0,02 DM
Ev.-ref. Kirche
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 6 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 74 : 26
Allgemeines Kirchgeld: 6-120 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
t 0,02 DM
(Erz-)Diözesen Fulda, Hildesheim, Münster Osnabrück, Paderborn
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 6 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 74 : 26
Allgemeines Kirchgeld: 6-120 DM 17)
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
t 0,02 DM
Altkatholische Kirche
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 6 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 74 : 26
Allgemeines Kirchgeld: ---
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
t 0,02 DM
Nordrhein-Westfalen
-------------------
Ev. Kirche im Rheinland
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: bis 60 DM 2)
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: bis 20 v. H.
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Ev. Kirche von Westfalen
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: bis 30 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: bis 20 v. H.
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Lippische Landeskirche
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Erzdiözese Köln
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Erzdiözese Paderborn
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Diözese Aachen
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Diözese Essen
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Diözese Münster
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Altkatholische Kirche
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: 3-30 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Jd. Kultusgemeinden 18)
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 19)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: 3-20 DM 20)
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Rheinland-Pfalz
---------------
Ev. Kirche in Hessen und Nassau
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein 14)
Mindestbetrag an KiSt: kein
Evangelische Kirche der Pfalz
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 21)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: 6-60 DM 2)
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: 15 v. H. 2)
B: 10 v. H. 2)
Mindestbetrag an KiSt: kein
Ev. Kirche im Rheinland
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: bis 60 DM 2)
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: bis 25 v. H.
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
-------------------
16) Auch wenn veranlagte ESt/LSt infolge Kürzung nach § 51a EStG 0 DM, also immer, wenn Maßstabsteuer einbehalten oder festgesetzt. Maßstabsteuer ist auch die gemilderte ESt/LSt der Zusatztabellen
17) Fulda bis 60 DM
18) Landesverband Jd. Gemeinden von Nordrhein, Landesverband der Jd. Kultusgemeinden von Westfalen/Lippe
19) Nur im Bereich Westfalen, im Bereich Nordrhein keine Kappung
20) Nur vereinzelt bei Rentnern
21) Nur auf Antrag aus Billigkeitsgründen S. 953Land Kirche/Kultusgemeinde
Erzdiözese Köln
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 21)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: bis 20 v. H.
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Diözese Limburg
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 21)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: bis 60 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: bis 20 v. H.
B: bis 20 v. H.
Mindestbetrag an KiSt: kein
Diözese Mainz
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 21)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: kein 2)
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Diözese Speyer
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 21)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: 15 v. H.
B: 10 v. H.
Mindestbetrag an KiSt: kein
Diözese Trier
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: bis 20 v. H.
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Altkatholische Kirche
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 21)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Freirelig. Gemeinde Mainz
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: bis 20 v. H.
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Freirelig. Landesgemeinde Pfalz
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Jd. Kultusgem. Koblenz
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Unit. Rel.-Gemeinschaft Freie Protestanten
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im
Zweifel 50 : 50
Allgemeines Kirchgeld: bis 110 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Saarland
--------
Ev. Landeskirche im Rheinland
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 21)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 25 : 75
Allgemeines Kirchgeld: bis 60 DM 2)
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: bis 25 v. H.
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Evangelische Kirche der Pfalz
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 21)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 25 : 75
Allgemeines Kirchgeld: 6-60 DM 2)
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: 15 v. H.
B: 10 v. H. 2)
Mindestbetrag an KiSt: kein
Diözese Speyer
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 21)
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 25 : 75
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: 15 v. H.
B: 10 v. H.
Mindestbetrag an KiSt: kein
Diözese Trier
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 25 : 75
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Altkatholische Kirche
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 25 : 75
Allgemeines Kirchgeld: 6-40 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Synagogengemeinde Saar
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 25 : 75
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Sachsen
-------
Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 85 : 15
Allgemeines Kirchgeld: 6-48 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM
Evang. Kirche der Schles. Oberlausitz
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 85 : 15
Allgemeines Kirchgeld: 12-60 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM
Ev. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 85 : 15
Allgemeines Kirchgeld: bis 50 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM
Ev.-Luth. Kirche in Thüringen
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 85 : 15
Allgemeines Kirchgeld: 24-48 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM
Ev. Kirche in Berlin-Brandenburg
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 85 : 15
Allgemeines Kirchgeld: ja 7)
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM
Röm.-kath. Bistum Dresden-Meißen
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 85 : 15
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein S. 954
Land Kirche/Kultusgemeinde
röm.-kath. Bistum Görlitz
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 85 : 15
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
röm.-kath. Bistum Magdeburg
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 85 : 15
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Sachsen-Anhalt
--------------
Evang. Landeskirche Anhalts
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 83 : 17
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
t 0,02 DM
Ev. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 83 : 17
Allgemeines Kirchgeld: bis 50 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
t 0,02 DM
Ev.-Luth. Landeskirche in Braunschweig
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 83 : 17
Allgemeines Kirchgeld: ---
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
t 0,02 DM
Ev. Luth. Landeskirche Sachsens
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 83 : 17
Allgemeines Kirchgeld: 6-48 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
t 0,02 DM
Ev. Kirche in Berlin-Brandenburg
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 83 : 17
Allgemeines Kirchgeld: ja 7)
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
t 0,02 DM
Ev.-Luth. Kirche in Thüringen
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 83 : 17
Allgemeines Kirchgeld: 24-48 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
t 0,02 DM
röm.-kath. Erzbistum Berlin
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 83 : 17
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
röm.kath. Bistum Magdeburg
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 83 : 17
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
Schleswig-Holstein
------------------
Nordelbische Ev.-Luth. Kirche
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 88 : 12
Allgemeines Kirchgeld: 12-60 DM 2)
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: bis 15 v. H. 2)
B: bis 15 v. H. 2)
Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM 22)
Erzbistum Hamburg
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 88 : 12
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM 22)
Ev.-ref. Kirche Lübeck
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 88 : 12
Allgemeines Kirchgeld: 12-60 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM 22)
Thüringen
---------
Ev.-Luth. Kirche in Thüringen
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
t 0,02 DM
Ev. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20
Allgemeines Kirchgeld: ---
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
t 0,02 DM
Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20
Allgemeines Kirchgeld: 6-48 DM
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
t 0,02 DM
Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20
Allgemeines Kirchgeld: ---
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
t 0,02 DM
röm.-kath. Bistum Erfurt-Meiningen
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
röm.-kath. Bistum Dresden-Meißen
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
röm.-kath. Bistum Magdeburg
Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20
Allgemeines Kirchgeld: kein
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
Zuschlag zur GrSt:
A: kein
B: kein
Mindestbetrag an KiSt: kein
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22) Mindest-KiSt jährlich - mit Freigrenze nach besonderer Tabelle: Mindestbetrag also auch, wenn keine Maßstabsteuer einbehalten oder festgesetzt.
Fundstelle(n):
NWB Fach 12 Seite 1439 - 1444
NWB1995 Seite 949 - 954
NWB EAAAA-83266