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BFH 23.02.1990 VI R 87/86

Lohnsteuer; | keine doppelte Haushaltsführung nach Eheschließung (§ 9 EStG)

Bestimmen Ehegatten, von denen nur einer berufstätig war, nach der Verheiratung die außerhalb des Arbeitsorts liegende Wohnung des nichtberufstätigen Ehegatten zur gemeinsamen Familienwohnung, beruht die dadurch begründete doppelte Haushaltsführung nicht auf beruflichen, sondern auf privaten Gründen. Der Tatsache, daß der berufstätige Ehegatte schon zuvor zwei Wohnungen unterhielt und den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in derjenigen hatte, die später zur Familienwohnung der Ehegatten bestimmt wurde, kommt dabei keine Bedeutung zu ().

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