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NWB Nr. 26 vom Seite 1897 Fach 10 Seite 1081

BFH-Entscheidungen zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer im Jahre 1986

von Notar Dr. Rolf Petzoldt, Solingen

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

1. Gesellschaftsvertraglich vereinbarte Hinterbliebenen-Bezüge nach einem Gesellschafter einer Personengesellschaft

(BFH NV 1986 S. 96, DVR 1986 S. 71); (BStBl 1986 II S. 265) beide betr. § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 18 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG 1959 (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG 1974).

In dem durch U. v. entschiedenen Sachverhalt hatte die Witwe eines RA auf Grund des Sozietätsvertrages, den ihr verstorbener Ehegatte mit anderen Mitgliedern einer Anwaltsgemeinschaft geschlossen hatte, Ruhestandsbezüge erhalten. Ähnlich gelagert war der Sachverhalt, der mit U. v. entschieden wurde. Dort war der Ehemann der Klin. persönlich haftender Gesellschafter einer KG gewesen. Er hatte eine monatliche Vorwegvergütung für die Geschäftsführung erhalten, von der der Klin. nach dem Inhalt des Gesellschaftsvertrages nach dem Ableben ihres Ehemannes ein bestimmter Prozentsatz als Witwengeld zustand. In beiden Fällen behandelten die FÄ den Erwerb der Witwenbezüge als Erwerb auf Grund Vertrages zugunsten Dritter und unterwarfen ihn mit seinem Kapitalwert der ErbSt. In beiden Fällen waren die eingelegten Rechtsmittel erfolglos. Der BFH hat die Auff...

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BFH-Entscheidungen zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer im Jahre 1986

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