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BFH-Entscheidungen zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer im Jahre 1985
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West)
1. Vermächtnis zugunsten eines Ehegatten zur Abgeltung der Scheidungsbereitschaft
(BStBl 1985 II S. 59), betr. § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG 1959.
Die Ehe der Klägerin wurde im Jahre 1962 aus beiderseitigem Verschulden geschieden. Im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens hatte der Ehemann der Klägerin angeboten, im Falle der Scheidung der Klägerin und den beiden gemeinsamen Kindern je 250 DM monatlich zu zahlen. Dieses Angebot hatte er von dem Abschluß eines Erbvertrages abhängig gemacht, wonach die Klägerin auf ihre Erbansprüche verzichten, jedoch ihre Pflichtteilsansprüche ohne Rücksicht auf den Schuldspruch im Ehescheidungsurteil behalten sollte. Dementsprechend wurde vor Erlaß des Scheidungsurteils ein notariell beurkundeter Vertrag geschlossen. Nach dem Ableben des geschiedenen Ehemannes erhielt die Klägerin aus diesem Vertrag Leistungen, die dem Pflichtteilsanspruch der Klägerin entsprochen hätten, wenn die Ehe fortgedauert hätte. Das FA hat die Klägerin hinsichtlich dieses Erwerbes zur ErbSt herangezogen.
Nach Ansicht des BFH kann es offen bleiben, ob der Ehemann durch das Vermächtnis die Scheidungsbereitschaft ...BStBl 1984 II S. 37