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§ 3 ErbStG Behandlung von Hinterbliebenenbezügen auf arbeitsvertraglicher Grundlage bei Angehörigen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Der auf einem Arbeits- oder Dienstvertrag des Erblassers mit seinem ArbG beruhende Erwerb einer Hinterbliebenenrente unterliegt nach dem (BStBl II S. 715) und dementsprechenden Erl. der Länder nicht der ErbSt. Erörtert wurde, ob auch arbeits- oder dienstvertragliche Versorgungsbezüge eines Angehörigen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft von der Besteuerung ausgenommen sind.
Nach dem Ergebnis der Besprechung ist die Zuwendung von arbeits- oder dienstvertraglichen Versorgungsbezügen an den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein steuerbarer Erwerb gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Hinterbliebene i. S. des (a. a. O.) sind nur der mit dem Erblasser bei dessen Tod rechtlich gültig verheiratete Ehegatte und die Kinder des Erblassers. Bei diesem Personenkreis werden die nicht der ErbSt unterliegenden Hinterbliebenenbezüge indirekt durch eine Kürzung der Versorgungsfreibeträge nach § 17 ErbStG erfaßt. Andere Erwerber fallen nicht unter den hier verwendeten Begriff der Hinterbliebenen, auch wenn ihnen eine betriebliche Altersversorgung zugewendet wird.