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Finanzgerichtsordnung; | Erstattung der Umsatzsteuer im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren
Der (BStBl 1990 II 584; s. hierzu Schall, KFR F.14 BRAGO § 25, 1/90, S.339) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsansicht entschieden, daß ein Kostenpflichtiger die dem Prozeßbevollmächtigten des Erstattungsberechtigten zu zahlende USt dann nicht zu erstatten hat, wenn sie der Erstattungsberechtigte als Vorsteuer abziehen kann. Im Hinblick auf den generellen Ausschluß der Kostenbeschwerde (Art.1 Nr.4 BFH-EntlG) muß trotz dieser BFH-Entscheidung weiterhin beobachtet werden, ob die Kostenrechtsprechung der FG es erfordert, eine gesetzliche Regelung des Problems der ,,Doppelerstattung'' der USt anzustreben ().