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Erbschaftsteuer; | Stichtagsbewertung (§ 11 ErbStG)
Zur Frage, ob eine sachliche Unbilligkeit in den Fällen zu sehen ist, in denen zwischen dem Stichtag für die Bewertung des angefallenen Vermögens (§ 9 ErbStG) und dem Zeitpunkt, in dem ein Erwerber über das angefallene Vermögen tatsächlich verfügen und es verwerten kann, erhebliche Wertminderungen (z.B. mehr als 20 %) erfolgt sind, haben die ErbSt-Referenten des Bundes und der obersten FinBeh der Länder in ihrer Sitzung v. 18.- (ErbSt IV/90) wie folgt Stellung genommen: Die FinVerw hat seit jeher die Auffassung vertreten, daß sich der Gesetzgeber bei der Entscheidung für das in § 9 ErbStG niedergelegte Stichtagsprinzip auftretender Härten bewußt gewesen sei und solche Härten daher in Kauf genommen habe. Diese Auffassung ist auch von der höchstrichterl. Rspr. gestützt worden. Es besteht daher kein Anl...