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§ 9 EigZulG Rechtsprechung zum EigZulG; hier: Quotelung des Fördergrundbetrags bei Miteigentum (Abs. 2 Satz 3);
Mit dem rechtskräftigen, bisher nicht veröffentlichten Gerichtsbescheid v. - IX R 95/97 - hat der BFH Folgendes entschieden:
”Wird bei einer Erbauseinandersetzung das Alleineigentum oder Miteigentum an einer eigengenutzten Wohnung gegen Ausgleichszahlung übertragen, ist nur der entgeltlich erworbene Miteigentumsanteil als Erwerbsvorgang gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG begünstigt. Der Fördergrundbetrag wird in Anwendung des § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG nur entsprechend dem entgeltlich erworbenen Miteigentumsanteil gewährt.”
Mit dieser Entscheidung hat der BFH unter Aufhebung des nicht veröffentlichten - die Klage abgewiesen und die Auffassung des BFH insoweit erneut bestätigt.
Ebenso hat der - (BStBl 2000 II 414) entschieden, dass ein Anspruchsberechtigter, der bereits Miteigentümer einer eigengenutzten Wohnung sei, und einen weiteren Miteigentumsanteil hinzuerwerbe, gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG den Fördergrundbetrag ebenfalls nur entsprechend dem neu hinzuerworbenen Miteigentumsanteil in Anspruch nehmen könne.
In gleicher Weise entschied der BFH schon mit Urt. v. - IX R 25 + 26/98 - (BStBl 2000 II 652 + BFH/NV 2000, 1184): Seien mehrere Anspruchsberechtigte Eigentümer einer Wohnung, könne der Fö...