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Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anrechnung fiktiver Quellensteuern bei ausländischen Zinseinkünften nach Doppelbesteuerungsabkommen
Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den Vertretern der obersten Fin-Beh der Länder gilt für den Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anrechnung fiktiver Quellensteuern bei Zinseinkünften nach DBA folgendes:
1. Anrechnung fiktiver Quellensteuer
Zahlreiche deutsche DBA sehen bei Zinseinkünften, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Stpfl. aus den betr. Vertragsstaaten beziehen, auch dann eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern vor, wenn diese effektiv - ganz oder zum Teil - nicht erhoben worden sind (Anrechnung fiktiver Quellensteuer). Die Voraussetzungen für die Anrechnung fiktiver Quellensteuern sind in den einzelnen DBA unterschiedlich geregelt.
1.1 Fallgruppenunterscheidung
Bei den z. Zt. bestehenden DBA sind bei den Vorschriften zur Anrechnung fiktiver Quellensteuer vier Fallgruppen zu unterscheiden.
1.1.1 Anrechnung aufgrund ausdrücklich aufgeführter Rechtsvorschriften
DBA, nach denen die Anrechnung fiktiver Quellensteuer davon abhängt, daß der andere Vertragsstaat aufgrund im DBA ausdrücklich aufgeführter Rechtsvorschriften auf die Erhebung einer Quellensteuer bei Zinseinkünften verzichtet (Ägypten...