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Gleichlautende Erl. - S 3107 ; BStBl 1997 I S. 643

§§ 148 ff. BewG Sonderbewertungen

1. Anwendungsbereich

1 Dieser Erl. gilt für die Bewertung von inländischen Grundstücken

wenn die Feststellung eines Grundstückswerts

  • für Zwecke der ErbSt und SchenkSt ab dem sowei

  • für Zwecke der GrESt ab dem

erforderlich ist.

2 Die gleichlautenden Erl. zur Bewertung von unbebauten Grundstücken v. (BStBl I S. 394), von bebauten Grundstücken im Ertragswertverfahren (§ 146 BewG) v. (BStBl I S. 592) sowie von bebauten Grundstücken in Sonderfällen (§ 147 BewG) geltend entsprechend.

2. Erbbaurecht

2.1 Wirtschaftliche Einheit

2.1.1 Begriff

3 Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, bilden das Erbbaurecht und das belastete Grundstück je eine selbständige wirtschaftliche Einheit (§ 68 Abs. 1 Nr. 2 BewG, § 70 Abs. 1 BewG).

4 Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben.

5 Das belastete Grundstück ist das Grundstück, an dem das Erbbaurecht bestellt ist. Übernimmt der Eigentümer des belasteten Grundstücks das Erbbaurecht oder erwirbt der Erbbauberechtigte das belastete Grundstück (”Eigentümererbbaurecht”), bleiben ...

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Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 17.06.1997 - S 3107

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