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Rechtsprechung des EuGH zur Umsatzsteuer im Jahr 1999
I. Entwicklungen
1. Überlastung des Gerichtshofs
Im Berichtszeitraum sind 395 Sachen abgeschlossen worden, aber 543 neue Verfahren eingegangen. Dies sind 58 mehr als 1998. Die Dauer der Verfahren ist inzwischen durchschnittlich auf 21 Monate angewachsen (SZ v. 17. 6. 2000 S. 7; vgl. auch EU-Nachrichten Nr. 22/23 v. ; Huff, FAZ v. S. 54). Ein weiterer Grund, der den zügigen Verfahrensablauf behindert, ist die Notwendigkeit, die schwierigen juristischen Texte und Sachverhalte in die wichtigsten Amtssprachen der EU zu übersetzen. Der Übersetzungsdienst des Gerichtshofs ist mit 230 Juristen unterbesetzt. Zu bewältigen sind jährlich rund 330 000 geschriebene Seiten, die übersetzt werden müssen. Für die Übersetzungen zum Zementkartell-Urteil (verb. Rs. T-25/95 u. a.), das nicht weniger als 5 134 Randnummern umfasst, betrugen die Übersetzungen 23 380 Seiten und beschäftigten 20 Übersetzer ein Jahr lang (SZ v. S. 13). Diese besorgniserregende Entwicklung hat den EuGH veranlasst, selbst Vorschläge zu seiner Entlastung zu machen (Bericht der Reflexionsgruppe v. 18./ zur Zukunft des Gerichtssystems der Europäischen Gemeinschaften...