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BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuerim 2. Halbjahr 2000
I. Steuerfreier und steuerbegünstigter Arbeitslohn §§ 3, 3b EStG
1. Steuerfreiheit für Nachtzuschläge
(BFH/NV 2000 S. 1093; LX590506) betr. § 3b EStG.
Nach § 3b EStG sind nur solche Zuschläge steuerfrei, die neben dem Grundlohn gezahlt werden. Das Herausrechnen von ”Zuschlägen” aus einem stets gleich bleibenden Bruttolohn führt auch dann nicht zur Steuerfreiheit, wenn die ”Zuschläge” ausschließlich für tatsächlich geleistete Nachtarbeitsstunden gezahlt wurden.
2. Abgeltung der Vollkaskoversicherungsprämie durch steuerfreie Kilometerpauschale gemäß Lohnsteuer-Richtlinien
(BFH/NV 2000 S. 1343; LX590704) betr. § 9 EStG; § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO.
Es ist höchstrichterlich geklärt, dass dann, wenn der ArbG dem AN die Kosten der Dienstreisen mit den Kilometerpauschalen gemäß den LStR steuerfrei ersetzt, sämtliche mit dem Betrieb des Fahrzeugs verbundenen Aufwendungen (außer Parkgebühren) abgegolten sind. Zu den ggf. daneben zu berücksichtigenden außergewöhnlichen Kosten (wie Unfallkosten) rechnen nicht die Versicherungsprämien für eine Vollkaskoversicherung.