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BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 1. Halbjahr 1997
I. Arbeitsverhältnis § 19 EStG
1. Kein Ehegatten-Unterarbeitsverhältnis bei ehrenamtlichen Tätigkeiten
(BStBl 1997 II S. 187; LX139886) betr. § 19 Abs. 1 EStG.
Hinweis: Anm. in DStR 1997 S. 240.
Der Kl., ein evangelischer Pfarrer, hatte im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses seine Ehefrau gegen ein monatliches Bruttogehalt von 250 DM in der Weise beschäftigt, daß sie ihn im Bereich der Jugend-, Alten- und Gemeindearbeit bei Besuchen und Telefondienst unterstützen sollte. Das FA lehnte die Anerkennung des Ehegatten-Unterarbeitsverhältnisses ab. Das war auch die Ansicht des BFH. Er führte aus, Telefondienst und Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Besuch im Pfarrhaus, der den Kl. aus dessen beruflichen Gründen aufsucht, gehörten zu den gelegentlichen und geringfügigen Hilfeleistungen im häuslichen Bereich, die sich nicht als Inhalt eines stl. beachtlichen Ehegatten-Arbeitsverhältnisses eigneten. Jugend-, Alten- und Gemeindearbeit werde ehrenamtlich unentgeltlich geleistet, sofern sie nicht - wie beim Kl. selbst - im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit einer kirchlichen Stelle erbracht werde.