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BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 1. Halbjahr 1990
Arbeitslohn
1. Preisnachlaß § 19 EStG
(BStBl II S. 472; LX94737) betr. § 19 Abs. 1 EStG.
Hinweis: Gast-de Haan, NWB Blickpunkt Steuern 6/90.
Überläßt ein Generalvertreter für Fahrzeuge eines bestimmten Herstellers seinen angestellten Verkäufern fabrikneue Pkw dieses Herstellers mit einem Rabatt von 14 % auf den Listenpreis, so kann darin nach der Entscheidung des BFH auch dann stpfl. Arbeitslohn liegen, wenn der Hersteller dieser Fahrzeuge zuvor dem Generalvertreter verbilligt geliefert hat, weil er Wert darauf legt, daß die Verkäufer Pkw seines Fabrikats als Geschäftswagen benutzen. Der BFH kam zu diesem Ergebnis, weil der Weiterverkauf mit Preisnachlaß an die AN des Generalvertreters keine Bedingung des Herstellers war. Der Generalvertreter hätte die Wagen auch behalten und seinen Verkäufern als Dienstwagen zur Verfügung stellen können. Auch ein ganz überwiegendes eigenbetriebliches Interesse der Generalvertretung an der verbilligten Weiterveräußerung ist nach Auffassung des Senats nicht gegeben, weil die AN (Verkäufer) selbst sehr an dem günstigen Erwerb der begehrten Pkw des Herstellers interessiert waren, um sie nach Jahresfrist ohne Verlust weiterverkaufe...