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NWB Nr. 13 vom Seite 791 Fach 6a Seite 17

BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 4. Vierteljahr 1983

von Oberamtsrat Günter Fella, Würzburg

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Arbeitslohn § 19 EStG

1. Niedriger Erbbauzins

, BStBl II S. 642, betr. § 8 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG.

Bestellt ein ArbG seinem AN ein Erbbaurecht zu einem unangemessen niedrigen Erbbauzins, so sind die Vorteile, die sich aus dem unentgeltlichen Teil der Erbbaurechtsbestellung für den AN ergeben, diesem bereits im Jahr der Bestellung des Erbbaurechts zugeflossen.

2. Beiträge zur Angestelltenversicherung

, BStBl II S. 712, betr. § 3 Nr. 62 EStG; § 8 Abs. 1 AnVNG.

Nach § 8 Abs. 1 AnVNG können leitende Angestellte von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung der Angestellten befreit werden, wenn ihnen vom ArbG eine Anwartschaft auf lebenslängliche Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gewährt wird. Im Streitfall gab eine Bank ihren leitenden Angestellten eine entsprechende Zusage und übernahm auch in vollem Umfang die Zahlung der Beiträge.

Der BFH stellte im Gegensatz zur Entscheidung des FA fest, daß die vom ArbG übernommenen Beiträge zur Angestelltenversicherung auch dann nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei sind, wenn die Leistungen aus der Rentenversic...

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BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 4. Vierteljahr 1983

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