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BFH-Rechtsprechung zur Gewerbesteuer im 1. Halbjahr 1999
Steuerpflicht, Steuergegenstand § 2 GewStG
1. Berater von Fußballspielern als gewerbliche Tätigkeit
(BStBl 1999 II S. 167; LX550329) betr. § 2 Abs. 1 GewStG.
Der Kl. und Revisionskl. ist als internationaler Berater von Berufsfußballspielern tätig. Das FA sah die Tätigkeit als gewerblich an und erließ entsprechende GewSt-Meßbescheide. Die Sprungklage hatte keinen Erfolg. Hiergegen richtete sich die Revision.
Der BFH wies die Revision als unbegründet zurück. Er begründete dies damit, daß die Tätigkeit eines „internationalen Spielerberaters„ typischerweise sich nicht als die eines beratenden Betriebswirts oder eine diesem Beruf ähnliche Tätigkeit i. S. von § 18 Abs. 1 EStG darstellt. Da ein Spielerberater an den Einnahmen des Spielers bzw. an den Transfersummen provisionsähnlich beteiligt ist und er in erster Linie auch für seine Verhandlungs- und Vermittlungstätigkeit entlohnt wird, wird seine gesamte Tätigkeit vor allem durch diese für einen beratenden Betriebswirt untypische Tätigkeit geprägt. Es geht darum, die Spieler selbst zu „vermarkten„. Bei einer solch maklerähnlichen Tätigkeit wären sogar die Einkünfte eines ansonsten freiberuflich Tä...