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BFH-Rechtsprechung zur Gewerbesteuer im 2. Halbjahr 1993
Steuergegenstand § 2 GewStG
1. Nachträgliche Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit
(BStBl II S. 716; LX103680) betr. § 2 Abs. 1 GewStG; §§ 15, 16, 24 Nr. 2 EStG.
Hinweis: Anm. in HFR 1993 S. 653.
Der verstorbene Ehemann der Kl. war freiberuflicher Kunstmaler und erzielte Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Er hinterließ seiner Ehefrau zahlreiche selbstgemalte Bilder, die davon einen Großteil veräußerte. Streitig war, ob die Kl. Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielte.
Der BFH wies zunächst auf seine langjährige Rspr. hin, wonach die Annahme freiberuflicher Einkünfte i. S. des § 18 EStG voraussetzt, daß derjenige, der die berufliche Tätigkeit ausübt, auch die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für die Berufsausübung erfüllt und kein sog. Berufsfremder ist.
Im Streitfall liegt der Sachverhalt jedoch insofern anders, als die freiberufliche künstlerische Tätigkeit nur vom verstorbenen Ehemann ausgeübt worden ist. Die Tätigkeit der Kl. hingegen läuft nicht auf eine Fortsetzung der freiberuflichen Tätigkeit hinaus, sondern beschränkt sich auf die Verwertung der bereits vom Ehemann als Künstler geschaffenen Werke. Die Kl. erzielte daher aus der Veräußerung der geerb...