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FinMin NRW - S 0223

§ 30 AO Ermittlungsbefugnis der Finanzämter hinsichtlich der Kinderfreibeträge

Nach Tz. 2 des Einführungsschreibens zum Familienleistungsausgleich (BStBl 1995 I S. 805) kann das FA die von der Familienkasse über die Berücksichtigung von Kindern getroffenen Entscheidungen übernehmen, soweit die Voraussetzungen für das steuerliche Kindergeld und den Kinderfreibetrag übereinstimmen.

Die AO-Referatsleiter der obersten FinBeh des Bundes und der Länder vertreten einhellig die Auffassung, daß nach derzeitiger Rechtslage eine Kindergeldfestsetzung (bzw. deren Ablehnung) keinen Grundlagenbescheid für die Einkommensteuerfestsetzung darstellt, weil eine die Bindungswirkung ausdrücklich anordnende Norm nicht vorhanden ist ( BStBl 1993 II S. 180, 182). Sie haben sich mit großer Mehrheit dagegen ausgesprochen, eine derartige Vorschrift zu schaffen.

Als Rechtsgrundlagen für die im Einführungsschreiben zum Familienleistungsausgleich angesprochene Unterrichtung der Familienkassen können § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO (Offenbarung zur Durchführung eines Steuervergütungsverfahrens) und § 21 Abs. 4 FVG herangezogen werden.

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Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen v. 19.08.1996 - S 0223

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