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BFH-Rechtsprechung zur Gewerbesteuer im 2. Halbjahr 1986
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
Steuergegenstand, Steuerpflicht § 2 GewStG
1. Beginn der Gewerbesteuerpflicht
(BStBl II S. 527) betr. § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG.
Streitig war der Beginn der GewSt-Pflicht eines in der Rechtsform der GmbH & Co. KG betriebenen Ein-Schiff-Unternehmens. Der BFH führte aus, die GewSt-Pflicht beginnt erst - anders als bei der ESt -, wenn alle tatbestandlichen Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs vorliegen und der Gewerbebetrieb in Gang gesetzt worden ist. Hierzu gehört, daß sich das Unternehmen mit eigenen gewerblichen Leistungen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligen kann. Infolgedessen konnte im vorliegenden Fall - entgegen der Auffassung des FA - die GewSt-Pflicht jedenfalls nicht vor Ablieferung des Schiffes an die KG beginnen. Die vor diesem Zeitpunkt liegenden Bemühungen, Fracht- oder Charterverträge für das Schiff zu erlangen, sind lediglich vorbereitende Maßnahmen, die die GewSt-Pflicht noch nicht begründen können. Diese Rechtslage gilt nach dem (BStBl II S. 433) auch bei einer GmbH & Co. KG als Folge der sog. eingeschränkten Rechtsformbesteuerung (Rechtslage vor ...