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BFH-Rechtsprechung zur Gewerbesteuer im 1. Halbjahr 1986
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
Steuergegenstand, Steuerpflicht § 2 GewStG
1. Systemanalytiker als Freiberufler
(BStBl 1986 II S. 15) betr. § 2 Abs. 1 GewStG; § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Der Kl. ist Diplom-Mathematiker. Nach Abschluß seines Hochschulstudiums war er Angestellter einer Firma, bei der er im EDV-Bereich ausgebildet und betriebswirtschaftlich geschult wurde. Anschließend war er als selbständiger Unternehmensberater auf folgenden Gebieten tätig: Beratung und Problemanalyse, Rahmenorganisation, Detailorganisation, Ausarbeitung und Erstellung von Computerprogrammen und Austesten dieser Programme sowie Entwicklung von Programmsystemen, die ihrerseits beliebige Arbeiten über den Computer ausführen konnten. Streitig war die Qualifizierung der Einkünfte des Kl.
Der BFH entschied, daß die Tätigkeit des Kl. nicht gewerblich, sondern freiberuflich ist. Er begründete dies damit, daß eine dem Ingenieurberuf ähnliche Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausübt, wer - wie der Kl. - Modelle erarbeitet, aus denen sich ergibt, daß betriebliche Vorgänge mit Hilfe von EDV-Anlagen bewältigt werden können, und wer eine Berufsausbildung vorweist, die der...