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NWB Nr. 37 vom Seite 3489 Fach 4a Seite 63

Lexikon der BFH-Entscheidungen im Jahr 1992 zur Körperschaftsteuer

von Regierungsrat a. D. Hans Sigl, München

Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht

1. Unbeschränkte Steuerpflicht ausländischer Kapitalgesellschaften

(BStBl II S. 972; HFR 1993 S. 25; LX102179) betr. § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 KStG.

Hinweise: .06.1; Anm. in IWB F. 3a Gr. 1 S. 345; Knobbe-Keuk, DB 1992 S. 2067.

Bei ausländ. Gesellschaften kommt es für die Beurteilung der Rechtsfähigkeit auf das Recht des ausländ. Staates an, wenn die Gesellschaft Sitz und Geschäftsleitung im Ausland hat. Anders ist es dagegen bei KapGes mit statuarischem Sitz (§ 11 AO) im Ausland, die entweder bereits bei ihrer Gründung den tatsächlichen Sitz ihrer Hauptverwaltung in Deutschland haben oder ihn später nach Deutschland verlegen. Bei solchen Gesellschaften knüpft das deutsche internationale Privatrecht bei der Beurteilung der Rechtsfähigkeit nach der Rspr. des BGH und der ganz überwiegenden Meinung im Schrifttum an die Rechtsordnung an, die am tatsächlichen Sitz der Hauptverwaltung gilt (Sitztheorie). Eine im Ausland gegründete AG, die ihren tatsächlichen Verwaltungssitz von vornherein im Inland hat oder ihn später in das Inland verlegt, ist danach nicht rechtsfähig. Der Begriff der Geschäftsleitun...

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