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Lexikon der BFH-Entscheidungen im Jahr 1985 zur Körperschaftsteuer
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
Die systematische Zusammenstellung der Entscheidungen des BFH zum KStG und seinen Nebengesetzen behandelt die im Kalenderjahr 1985 im Teil II des BStBl oder der HFR veröffentlichten Entscheidungen. - Entscheidungen zu Fassungen des KStG vor 1977 sind ohne Jahreszahl, die zum KStG 1977 und später mit KStG 1977 aufgeführt.
Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit § 4 Abs. 1 Nr. 6 KStG
1. Verein zur Förderung des Umweltschutzes
(BStBl 1985 II S. 106, HFR 1985 S. 176) betr. § 4 Satz 1 Nr. 6 KStG und § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG 1977.
Abweichend von dem im (BStBl II S. 844) entschiedenen Fall kann ein Verein zur Förderung des Umweltschutzes dann nicht als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sich die tatsächliche Geschäftsführung dieses Vereins und seine Förderung der Allgemeinheit nicht im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung gehalten haben.
Die rechtsstaatliche Ordnung setzt als selbstverständlich das gesetzestreue Verhalten aller Bürger, Vereine, Verbände und sonstiger juristischer Personen ebenso voraus, wie das Beachten der Verfassungsnormen. Diese Ordnung wird schon mit der Ankündigung von gewaltfreiem Widerstand und der Nichtbefolgung von polizeilichen Anordnungen durchbrochen.