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Rechtsprechung des BFH zur Land- und Forstwirtschaft im Jahre 1992
Die folgende Übersicht umfaßt alle in Teil II des BStBl 1992 veröffentlichten Urteile des BFH, denen land- und forstwirtschaftliche (luf) Sachverhalte zugrunde gelegen haben.
I. Abgrenzung der Einkunftsarten
1. Abgrenzung landwirtschaftliche/gewerbliche Viehhaltung
(BStBl 1992 II S. 378; LX101361) betr. §§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 bis 4, 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG; § 51, Anlage 1 BewG.
Hinweis: Anm. in HFR S. 344.
Die Klin. hatte seit dem von ihrem Ehemann eine Ackerfläche von 2,95 ha und einen Kälberstall gepachtet. Sie kaufte ca. 10 bis 14 Tage alte Bullenkälber und mästete diese bis zu einem Alter von 7 bis 10 Monaten. Die 270 bis 300 kg schweren Jungbullen verkaufte sie an ihren Ehemann, der sie bis zur Schlachtreife weitermästete. Die Klin. ermittelte ihren Gewinn nach § 13a EStG. Das FA sah den Betrieb der Klin. als gewerbliche Viehhaltung an, weil die zulässige Grenze von 29,5 Vieheinheiten (VE) bei weitem überschritten sei. Die Tiere seien in der Aufzuchtphase (bis zum 6. Lebensmonat) mit 0,3 VE, danach aber als Masttiere mit 1,0 VE für den durchschnittlich gehaltenen Bestand zu bewerten. Dementsprechend forderte das FA die Klin. gem. § 141 Abs. 1 Nr. 4 AO auf, ab dem Bücher...