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NWB Nr. 18 vom Seite 1133 Fach 3d Seite 429

Rechtsprechung des BFH zur Land- und Forstwirtschaft in den Jahren 1983 und 1984

von Regierungsdirektor Elmar Haakshorst, Münster

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Die folgende Übersicht umfaßt alle im Teil II des BStBl veröffentlichten Entscheidungen des BFH der Jahre 1983 und 1984, denen land- und forstwirtschaftliche (luf) Sachverhalte zugrunde gelegen haben.

I. Einkunftserzielung/Abgrenzung zur Liebhaberei

1. Liebhaberei bei einem hauptberuflich bewirtschafteten Betrieb

(BStBl 1983 II S. 2) betr. § 2 Abs. 2, 4 und 5, § 13 EStG.

Die einschlägig vorgebildeten Stpfl. bewirtschafteten hauptberuflich einen 76 ha großen Hof, auf dem sie hauptsächlich Milchviehzucht betrieben. Die Ehefrau hatte den Hof mit Hilfe eines elterlichen zinslosen Darlehens Ende 1961 für ca. 1,5 Mio DM erworben. In den Jahren 1962 bis 1970 hat sie - mit Hilfe zinsloser Darlehen ihres Vaters von über 1,3 Mio DM - Gebäude- und Maschineninvestitionen in Höhe von ca. 1,7 Mio DM vorgenommen. Von 1962 bis über die Streitjahre 1970 bis 1972 haben die Stpfl. ausschließlich erhebliche Verluste erwirtschaftet. Während das FA einen Liebhabereibetrieb annahm, hat das FG die Auffassung vertreten, das hauptberufliche Bewirtschaften eines landwirtschaftlichen Betriebs mit Gewinnerzielungsabsicht könne trot...

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