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FinMin Mecklenburg-Vorpommern, - S 0337

§ 173 AO Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung

Mit dem Erl. v. S 0337 ist geregelt, wie der ArbG nachträglich als Haftender vor Eintritt der Änderungssperre gem. § 173 Abs. 2 AO in Anspruch genommen werden kann, wenn das FA im Anschluß an eine LSt-Außenprüfung den Vorbehalt der Nachprüfung für die Lohnsteueranmeldungen des Prüfungszeitraums ohne jede Bedingung oder Einschränkung aufhebt.

Dieses Verfahren entspricht der im (BStBl II S. 555) aufgezeigten zweiten Lösungsvariante.

Der Automationsbereich hält dieses von den AO-Referatsleitern beschlossene Verfahren für nicht praktikabel. Forderungen ohne bzw. mit eingeschränktem Leistungsgebot seien bislang im Steuererhebungsverfahren nicht vorgesehen; eine entsprechende Programmerweiterung wäre zu aufwendig. Ferner schreibe § 41 Abs. 5 BuchO vor, daß in Fällen, in denen sowohl der ArbG als auch der AN für dieselbe Leistung in Anspruch genommen wird, der Betrag nur einmal, und zwar aufgrund des zuerst ergehenden Bescheids zur Sollstellung anzuweisen ist. Der Automationsbereich hat daher vorgeschlagen, nach der im aufgezeigten ersten Lösungsvariante zu verfahren. Demnach sollte der gegenüber dem ArbG ergehende Haftungsbescheid zunächst nicht die bei den AN angeforderten Steuerbeträge u...

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Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern v. 22.01.1997 - S 0337

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