(Patentbeschwerdeverfahren – "Blattgut" – grundsätzlich kommt Verfahrensansprüchen ein anderer Schutzbereich zu als Vorrichtungsansprüchen – zum Rechtsschutzbedürfnis an einem Vorrichtungsanspruch - grundsätzliche Zulässigkeit neben dem Verfahrensanspruch – freie Wahl der Anspruchskategorie durch Patentanmelder – kein Erfordernis der Darlegung eines Rechtsschutzbedürfnisses für die Beanspruchung eines Patents in mehreren Patentkategorien)
Leitsatz
Blattgut
Verfahrensansprüchen kommt grundsätzlich ein anderer Schutzbereich zu als Vorrichtungsansprüchen. Selbst für den Fall, dass die Fassung des Vorrichtungsanspruchs dem Verfahrensanspruch im Hinblick auf die Gesamtheit der Merkmale inhaltlich nichts hinzufügt, hat der Patentanmelder ein Rechtsschutzbedürfnis an einem solchen Vorrichtungsanspruch, der deshalb neben dem Verfahrensanspruch grundsätzlich zulässig ist (so auch 31 W (pat) 5/87; BPatGE 29, 177; 20 W (pat) 41/97 – Elektronische Programmzeitschrift; BPatGE 40, 219). Die Entscheidung BGH X ZB 21/94 - Handhabungsgerät (GRUR 1998, 130) betraf einen nicht verallgemeinerungsfähigen Fall, in dem das Rechtsschutzbedürfnis deshalb verneint wurde, weil sich der geltend gemachte Verfahrensanspruch nach Art einer bloßen Bedienungsanleitung in der bestimmungsgemäßen Verwendung der beanspruchten Vorrichtung erschöpfte. Diese Voraussetzung muss im Einzelfall positiv festgestellt werden.
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