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BPatG Urteil v. - 5 Ni 69/11 (EP)

Gesetze: § 1 Abs 3 Nr 4 PatG, § 1 Abs 4 PatG, Art 52 Abs 2 Buchst d EuPatÜbk

Patentnichtigkeitsklageverfahren – „User Interface for television schedule system (Fernsehprogrammsystem)“ – zur Patentfähigkeit – Gegenstand des Patentanspruchs liegt auf technischem Gebiet

Tatbestand

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in englischer Sprache erteilten europäischen Patents 1 377 049 (Streitpatent) mit der Bezeichnung „User Interface for television schedule system (Fernsehprogrammsystem)“, dessen Schutzdauer am 10. September 2011 abgelaufen ist. Das Streitpatent geht zurück auf die europäische Patentanmeldung mit der Anmeldenummer 03 076 605.9, welche durch Teilung aus der europäischen Patentanmeldung 91 919 325.0 hervorgegangen ist. Diese Stammanmeldung ist der regionale Teil der internationalen Patentanmeldung PCT/US91/06367, die am 19. März 1992 unter der Veröffentlichungsnummer WO 92/04801 A1 (vorgelegt als NK2) veröffentlicht wurde, und die Priorität der US-Patentanmeldung 579,555 vom 10. September 1990 in Anspruch nimmt.

Fundstelle(n):
DAAAI-14984

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Urteil v. 26.11.2014 - 5 Ni 69/11 (EP)

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